RECHTLICHE VORGABEN 01. OKT 2019
Wie gelingt sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen?
Mitte September 2019 haben die Journalisten von ProPublica öffentlich gemacht, dass Millionen Patientendaten und Bildaufnahmen ungeschützt im Internet verfügbar sind. Diagnosegeräte wie MRTs und Röntgenapparate speichern Bilder automatisiert und unverschlüsselt auf Servern in aller Welt. Die betroffenen Patienten wissen nicht, dass ihre Daten ungeschützt im Netz liegen. Das ist nicht der erste Skandal mit sensiblen Patientendaten und der nächste kommt so sicher wie die nächste Wetterkapriole.
Patienten sollten sich immer darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden. Nicht erst seit Einführung der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) im Mai 2018 ist der Schutz dieser Daten Pflicht – und zwar nicht nur bei der Speicherung, sondern auch bei der Übertragung. Hinzu kommt mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur und weiteren Digitalisierungsbestrebungen eine Vielzahl von Regularien für bestimmte Kommunikationsanlässe im Gesundheitswesen.
Grundsätzlich decken die gesetzlichen Vorgaben nicht den gesamten Kommunikationsbedarf im Alltag des Gesundheitswesens ab. Die Kommunikation unter Akteuren der Gesundheitsberufe oder mit Patienten und Angehörigen ist nur dahingehend reguliert, dass sie sicher sein muss. Als Folge steht der Postbrief weiterhin hoch im Kurs, doch Kosten sind hoch und Postlaufzeiten nicht mehr zeitgemäß. Dass Patienten die Briefe in die Hand gedrückt bekommen, ist üblich, oft wird auch der Patient zum Kurier in der Kommunikation der Fachärzte und Dienstleister im Gesundheitswesen. Doch die digitale Kommunikation hält auch hier Einzug. Die Telematik-Infrastruktur wird dazu kaum einen Betrag leisten, schon weil sie nur für Einrichtungen der gesetzlichen Krankenkassen und daran angeschlossene Teilnehmer verbindlich wird und das Gesundheitswesen nicht flächendeckend bedient. Auch Gesundheitsapps werden nur in geschlossenen Kreisen genutzt. Einzig die E-Mail ist nahezu flächendeckend verbreitet und neben dem Telefon auch in der Gesundheitsbranche das führende Kommunikationsmedium. Sie ist natürlich zulässig für die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten – vorausgesetzt, die E-Mail ist verschlüsselt und damit vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
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