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Zertificon Blog

Als Hersteller von Verschlüsselungslösungen schreiben wir hier zum Thema "sichere geschäftliche Kommunikation".

RECHTLICHE VORGABEN   18. JUN 2019

Wie das Gmail EuGH-Urteil den Z1 SecureMail Gateway Webmailer-Einsatz vereinfacht

Am 13. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die gesetzlichen Regeln für Telekommunikationsdienste nicht für Webmaildienste anzuwenden sind. Im konkreten Fall wurde Gmail von der Bundesnetzagentur unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, den Meldepflichten für Telekommunikationsanbieter nachzukommen. Google sah sich mit Gmail nicht als Telekommunikationsanbieter und wurde im Urteil des EuGH bestätigt.

Die Richter entschieden,

dass ein internetbasierter E‑Mail-Dienst, der wie der von Google erbrachte Dienst Gmail keinen Internetzugang vermittelt, nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht und daher keinen ‚elektronischen Kommunikationsdienst‘ im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

Zertificons sicherer Webmailer kein Fall für das Telekommunikationsgesetz

Wenn Sie ein Z1 SecureMail Gateway betreiben, das den Nutzern mit Z1 WebSafe eine sichere Webmailerfunktion anbietet, können sich Ihre Rechtsexperten nun zurücklehnen. Einen sicheren Webmailer zu betreiben bedeutet nicht, den Nutzern Zugang zum Internet zu verschaffen. Es droht keine Einordnung als Telekommunikationsanbieter und damit bestehen auch keine Meldepflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.


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