RECHTLICHE VORGABEN 18. JUN 2019
Wie das Gmail EuGH-Urteil den Z1 SecureMail Gateway Webmailer-Einsatz vereinfacht
Am 13. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die gesetzlichen Regeln für Telekommunikationsdienste nicht für Webmaildienste anzuwenden sind. Im konkreten Fall wurde Gmail von der Bundesnetzagentur unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, den Meldepflichten für Telekommunikationsanbieter nachzukommen. Google sah sich mit Gmail nicht als Telekommunikationsanbieter und wurde im Urteil des EuGH bestätigt.
Die Richter entschieden,
Zertificons sicherer Webmailer kein Fall für das Telekommunikationsgesetz
Wenn Sie ein Z1 SecureMail Gateway betreiben, das den Nutzern mit Z1 WebSafe eine sichere Webmailerfunktion anbietet, können sich Ihre Rechtsexperten nun zurücklehnen. Einen sicheren Webmailer zu betreiben bedeutet nicht, den Nutzern Zugang zum Internet zu verschaffen. Es droht keine Einordnung als Telekommunikationsanbieter und damit bestehen auch keine Meldepflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.